- Handhabe
- Hand|ha|be ['hantha:bə], die; -, -n:
etwas, das jmdm. die Möglichkeit gibt, gegen jmdn. wegen bestimmter Vorkommnisse vorzugehen:wir haben keine Handhabe, gegen die Verbreitung dieser Lügen vorzugehen ; die Situation bietet keine Handhabe zum Einschreiten.
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Hạnd|ha|be 〈f. 19; fig.〉 Veranlassung, Möglichkeit ● ich besitze keine \Handhabe, einschreiten zu können; damit bietet, gibt er mir eine \Handhabe einzugreifen; das wird mir als \Handhabe dienen für ... [<ahd. handhaba „Handhabung, Griff“; → Hand + haben, heben]* * *
Hạnd|ha|be , die; -, -n [mhd. hanthabe, ahd. hanthaba = Griff, Henkel]:1. etw., was ein auf ein bestimmtes Ziel gerichtetes Vorgehen ermöglicht, erlaubt:[k]eine rechtliche, gesetzliche, juristische H. [gegen jmdn., etw.] haben;jmdm. eine H. für ein Einschreiten geben.* * *
Hạnd|ha|be, die; -, -n [mhd. hanthabe, ahd. hanthaba = Griff, Henkel]: 1. etw., was ein auf ein bestimmtes Ziel gerichtetes Vorgehen ermöglicht, erlaubt: [k]eine rechtliche, gesetzliche, juristische H. [gegen jmdn., etw.] haben; jmdm. eine H. für ein Einschreiten geben; Auch die Ärzte sahen keine H. zum Einschreiten (Saarbr. Zeitung 10. 10. 79, 11); dass die geltenden Umweltschutzgesetze keine ausreichende H. böten, den Kapitän zu bestrafen (Prodöhl, Tod 237). 2. (selten) Handgriff: ∙ ... einen derben Stock, dessen H. mit Leder und runden Messingnägeln ... beschlagen war (Mörike, Mozart 260).
Universal-Lexikon. 2012.